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Informationen zu den allgemeine Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Seit dem 01. April 2017 gilt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Darin wurden vor allem die Höchstüberlassungsdauer und das Equal Pay genauer definiert. Da wir als Personaldienstleister genauso wie Sie von diesen Umgestaltungen betroffen sind und wissen, wie unübersichtlich Gesetzesänderungen oftmals erscheinen können, möchten wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Punkte zu den obengenannten Aspekten zusammenfassen.
Sie finden daher folgend sowohl einen kurzen Überblick über die zentralen Neuheiten für die Arbeitnehmerüberlassung im Allgemeinen, als auch eine spezifische Auflistung der relevanten Änderungen und Extraregelungen in Ihrer Branche.
Höchstüberlassungsdauer
- Höchstüberlassungsdauer: maximal 18 Monate darf der Zeitarbeitnehmer bei einem Kunden eingesetzt werden (personenbezogen).
- Einsatzzeiten vor Inkrafttreten des Gesetzes am 01.04.2017 werden in der Regel nicht berücksichtigt. Das Erreichen der Höchstüberlassungsdauer erfolgt erstmalig zum 30.09.2018.
- Der Entleiherbegriff ist rechtsträgerbezogen zu verstehen. Tätigkeits- oder Arbeitsplatzwechsel im Kundenunternehmen führen nicht zu einer Neuberechnung der 18 Monate.
- Auch ein Wechsel des Projektmitarbeiters zu einem neuen Personaldienstleister als Arbeitgeber führt nicht zu einer Neuberechnung.
- Sämtliche Überlassungszeiten an einen Kunden werden angerechnet, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als 3 Monate und 1 Tag liegen.
Equal Pay
- Nach 9 Monaten Einsatzdauer bei einem Kundenunternehmen gilt der Grundsatz des Equal Pay (arbeitnehmerbezogen).
- Equal Pay umfasst alle auf den Lohnabrechnungen vergleichbarer Stammarbeitnehmer ausgewiesenen Bruttovergütungsbestandteile.
- Die Definition ist nicht gesetzlich geregelt, sondern nur im Rahmen der Begründung zum Gesetzesentwurf aufgenommen.
- Bundesarbeitsgericht vom 19.02.2014: „Der Begriff des Arbeitsentgeltes … ist national zu bestimmen und weit auszulegen. Zu ihm zählt nicht nur das laufende Arbeitsentgelt, sondern jede Vergütung, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses gewährt werden muss …“
- Das heißt insbesondere auch Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung, Sonderzahlungen, Zulagen, vermögenswirksame Leistungen und Sachbezüge (Wertausgleich in Euro möglich)
- Einsatzzeiten vor Inkrafttreten werden nicht berücksichtigt. Der Anspruch auf Equal Pay besteht erstmalig ab dem 01.01.2018.
Sämtliche Überlassungszeiten an einen Kunden werden angerechnet, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als 3 Monate und 1 Tag liegen.
Drehtürklausel
Die Drehtürklausel ist eine gesetzliche Regelung, die ausschließen soll, dass Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern entlassen und nach kurzer Zeit als Zeitarbeitnehmer zu verschlechterten Konditionen über einen Personaldienstleister wieder eingestellt werden.
Die Drehtürklausel verhindert demnach eine Abweichung vom Equal-Pay-Prinzip durch einen Tarifvertrag. Wenn also ein Arbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor einer Arbeitnehmerüberlassung beim Entleiher entlassen wurde, ist eine Überlassung nur noch auf Basis des Equal-Pay-Prinzips möglich.
Branchentarifverträge
Im Rahmen der Tarifangleichung für Zeitarbeitnehmer sind für diverse Unternehmen Branchenzuschläge in Kraft getreten.
Für wen gelten die Branchenzuschläge?
Sie gelten für alle Unternehmen bzw. Zeitarbeitnehmer in Deutschland, die der jeweiligen Branche oder dem jeweiligen Industriezweig angehören bzw. dort tätig sind. Wichtig zu wissen: Eine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband oder Tarifgebundenheit seitens der Unternehmen ist nicht notwendig.
Ob Ihr Unternehmen oder Sie als Zeitarbeitnehmer von diesen Branchenzuschlägen betroffen sind, sowie die Bedingungen und Zuschlagsregelungen, können Sie folgendem Überblick aller betroffenen Branchen entnehmen. Die konkrete Staffelung der Branchenzuschläge pro Industriezweig finden Sie hier:
- Infos zu Branchenzuschlägen im Kali- und Steinsalzbergbau
- Infos zu Branchenzuschlägen im Schienenverkehrsbereich
- Infos zu Branchenzuschlägen in der chemischen Industrie
- Infos zu Branchenzuschlägen in der Druckindustrie
- Infos zu Branchenzuschlägen in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie
- Infos zu Branchenzuschlägen in der Kautschukindustrie
- Infos zu Branchenzuschlägen in der Kunststoffindustrie
- Infos zu Branchenzuschlägen in der Metall- und Elektroindustrie
- Infos zu Branchenzuschlägen in der Papier erzeugenden Industrie
- Infos zu Branchenzuschlägen in der Papier Pappe Tapeten und Kunststoffe verarbeitenden Industrie
- Infos zu Branchenzuschlägen in der Textil- und Bekleidungsindustrie